„Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Bundesnetzagentur und der Bundeswehr/BMVg für dieses schöne Weihnachtsgeschenk an alle Funkamateure“, fügt der DARC-Vorsitzende an.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A auch 2022 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP; Polarisation: horizontal. Im Rest des Bandes sind nur maximal 25 W PEP zulässig. Contestbetrieb ist gestattet.
- Im 4-m-Band ist nur für Inhaber der A-Lizenz nun Funkbetrieb im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz zulässig. Damit ist es für 2022 erstmals gelungen, auch die international gültige SSB-Anruffrequenz 70,200 MHz in den freigegebenen Frequenzbereich zu integrieren. Die max. Sendeleistung beträgt 25 W ERP, bei horizontaler Polarisation.
- Im 160-m-Band gilt wie bisher die Erlaubnis, in den Frequenzbereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz mit voller Sendeleistung gemäß der jeweiligen Lizenzklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) zu arbeiten; dies jedoch nur an Wochenenden. Ebenso ist nur während Wochenenden dort Contestbetrieb geduldet.
- In den Frequenzbereichen 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E auch 2022 mit maximal mit 5 W PEP arbeiten, um eine Teilnahme am Funkbetrieb im HAMnet zu ermöglichen.
Diese für den Amateurfunk günstigen Regelungen, insbesondere die Frequenzerweiterung beim 4-m-Band, resultieren aus der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen RTA, BNetzA, Primärnutzer Bundeswehr und dem Referat Frequenzmanagement des DARC.
Die Amtsblätter der Bundesnetzagentur können unter https://www.bnetza-amtsblatt.de/2021/ heruntergeladen werden.
Darüber informiert Christian Entsfellner, DL3MBG, Vorsitzender DARC e.V./RTA-Vorsitzender sowie Bernd J. Mischlewski, DF2ZC, Referent Frequenzmanagement.
Quelle: www.darc.de