Der Frequenzbereich 7000 bis 7200 kHz ist gemäß der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung – AFuV) Anlage 1 (zu § 1 Nr. 6) dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesen. Die Bandwacht schloss sich zeitnah auf dem kurzen Weg mit der Media Broadcast zusammen, um der Ursache auf den Grund zu gehen. Media Broadcast erklärte, der Fehler sei einer beauftragten Relaisstation in Tashkent unterlaufen. Die genaue Ursache wird derzeit noch untersucht. Eigentlich war der dortige Provider mit der Ausstrahlung auf 6040 kHz im 49-m-Rundfunkband von der Media Broadcast beauftragt worden. Man versicherte uns, dies sei ein einmaliger Vorfall gewesen und bittet die Beeinträchtigungen zu entschuldigen. Darüber berichtet Daniel Möller, DL3RTL, Leiter der Bandwacht
Quelle: www.darc.de